Antrag auf Beschlussfassung des Bauausschusses am 13. März 2023 und der Gemeindevertretung am 16. März 2023 zum Beherbergungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept oder sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung mögen beschließen:
Es wird als städtebauliches Entwicklungskonzept oder sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB folgendes beschlossen:
- Das Beherbergungskonzept wird beschlossen.
- Im Rahmen des Beherbergungskonzeptes und deren Umsetzung in die Bebeauungspläne ist der Erhalt gewachsenener Strukturen in den Festsetzungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Feriennutzung von Wohneinheiten vor der Einführung der Begriffsdifferen zierung zwischen Wohnung, Ferienwohnung, Dauerwohnung welche als "Wohnung", "Einlie gerwohnung" us genehmigt wurden, da es die Begriffsdifferenzierung zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung nicht gab.
- Soweit die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten sind, soll eine Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken durch die jeweiligen Bebauungspläne ermöglicht
- Es ist zu vermeiden, dass durch den Wegfall von Ferienwohnungen Zweitwohnungen entste hen. Es ist zu prüfen, ob dmch planerische oder sonstige Instrumente illegale Ferienwohnun gen, die nicht mittels Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen legalisie1t werden können für das Dauerwohnen gesichert werden kön Wirksame Instrumente sind konse quent anzuwenden.
- Das Maß der baulichen Nutzung gemäß der in der Vergangenheit e1teilten Baugenehmigung bleibt bei entsprechender Nutzungsänderung/Legalisierung zum Schutze der Klein- und Kleinstvermieter bestehen.
- Eine Umsetzung des Beherbergungskonzeptes unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte sowie der Umsetzungstrategie für das Beherberungskonzept ist durch Fachleute der Verwaltung (Gemeinde- und Kreisverwaltung) nebst Vorsitzendem des Bauausschusses unddessen Stellvertretern für die Beratung und Beschlussfassung des Bauausschusses vorzuberei
Sylt, den 9. März 2023
Beschlussfassung zum Erhalt des vorhandenen Dauerwohnraums in der Gemeinde Sylt
An die
Gemeinde Sylt
Herrn Bürgervorsteher Frank Zahel
25980 Sylt / OT-Westerland
Sylt, den 30.09. 2021
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Oktober 2021
Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher,
lieber Frank,
für die Gemeindevertretersitzung am 21.10.2021 bitten wir um Aufnahme des folgenden Antrages in die Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung zum Erhalt des vorhandenen Dauerwohnraums in der Gemeinde Sylt. Die Sicherung von Dauerwohnraum erfolgt auf Grundlage der Zusammensetzung der Bevölkerung, der Nutzungen im Gebiet und der Gebietsfunktion innerhalb des Gemeindegebietes. Die Regelung erfolgt über den Bebauungsplan und der Erhaltungssatzung.
- In Gebieten mit einem hohen Anteil an Dauerwohnraum kann ein anderes Vorgehen zur Sicherung des Dauerwohnraumes
gewählt werden als in Gebieten mit einem niedrigen Anteil
- Individuelle Bewertung von Gebietsteilen nach Funktion, städtebaulicher Struktur, Historie und dauerwohnlicher Prägung
- Identifizierung von Gebieten, die aufgrund ihrer Prägung, keine Sicherung bedürfen
Begründung:
Seit einigen Jahren ist die Gemeinde Sylt in der Pflicht geeignete Instrumente und Regelungsinhalte zur Sicherung von Dauerwohnraum zu schaffen. Dies kann aus unserer Sicht nur durch die jeweiligen Bebauungspläne im Gemeindegebiet erfolgen, unter Hinzuziehung einer Erhaltungssatzung in Teilbereichen. Dabei muss in den Bebauungsplänen eine Betrachtung der unterschiedlich geprägten Bereiche Berücksichtigung finden und es muss dann eine angepasste Vorgehensweise nach Gebietsprägung erfolgen.
Nur durch diese „kleinteilige“ Betrachtung und Festsetzung, kann der Status Quo an Dauerwohnraum in den jeweiligen Ortschaften des Gemeindegebietes gesichert werden. Eine Sicherung des vorhandenen Dauerwohnraums über den Raumordnerischen Vertrag stellt sich bei näherer Betrachtung als „zahnloser Tiger“ heraus und bringt uns beim eigentlichen Ziel der Sicherung des Bestandes an Dauerwohnraum nicht weiter. Um jedoch weitere Gebiete im Gemeindegebiet für dringend benötigten neuen Dauerwohnraum zu entwickeln, muss im 1. Step die Sicherung des Bestandes im Vordergrund stehen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Sylter Wählergemeinschaft
Mario Pennino (Fraktionsvorsitzender)
Die Sylter Wählergemeinschaft (SWG) unterstützt Nikolas Häckel bei der Wahl zum Sylter Bürgermeister
Warum? Zuallererst, weil Nikolas Häckel unter allen Kandidaten tatsächlich der einzige vom Fach ist. Er hat eine praktische Verwaltungsausbildung und anschließend sogar ein Studium zum Verwaltungswirt absolviert. Mittlerweile verfügt er über reichlich Erfahrung, die er als Bauamtsleiter in Sylt-Ost, sowie in Kronshagen und als Bürgermeister der Gemeinde Sylt sammelte. Für die SWG hat absolute Priorität: Der Chef der Verwaltung muss Verwaltungsfachmann sein, viel zu komplex sind insulare Zusammenhänge und Ränkespiele, gemeindliche Aufgaben und zukünftige touristische wie wirtschaftliche Herausforderungen, als dass wir sie an dieser sensiblen Stelle Fachfremden anvertrauen dürfen.
Corona hat auch der Insel sehr zugesetzt. Sylt braucht heute dringender denn je einen umsichtigen, offenen, besonnenen und vor allem unabhängigen Verwaltungschef. Ein Bürgermeister, der einseitig Parteiinteressen oder gar Klientelpolitik vertritt, wäre eine schwere Hypothek für die zukünftige Entwicklung der Insel.
Der parteilose Nikolas Häckel nimmt sein Amt als Verwaltungschef objektiv, überparteilich, fair und unabhängig wahr, setzt sich sehr für die Sylter Bürger:innen und deren Belange ein. Sicher, manchmal denkt er immer noch etwas zu schnell, manchmal verkauft er sich nicht so geschickt, wie er und sein Team es verdient hätten, aber Vieles hat er entschieden vorangebracht in seiner ersten Amtszeit. Und vieles davon gilt es genau so fortzusetzen: unter anderem das Engagement der Gemeinde für die Senioren, die Verbesserung der Kinderbetreuung mit 190 neuen Betreuungsplätzen, die ersten Schritte der Verkehrswende, den kommunalen Wohnungsbau, das sehnsüchtig erwartete Projekt „Multipark“, die Wertschätzung des Ehrenamts und nicht zuletzt auch die Digitalisierung der Verwaltung.
Als gebürtiger Sylter versteht Nikolas Häckel die Sylter, unsere Mentalität und Denkweise, er liebt die Inselnatur, er kennt die größten Stärken und auch die markantesten Probleme der Insel. Ein heimatverbundener, bodenständiger Verwaltungsprofi, der lieber effektiv arbeitet, als unnötig Wind zu machen: Nikolas Häckel ist für die SWG auch bei seiner zweiten Kandidatur erste Wahl als Bürgermeister.
Stellungnahme ROV (Dauerwohnraum)
Die Sylter Wählergemeinschaft unterstützt die Schaffung und Sicherung von Dauerwohnraum und zwar noch ausdrücklich mit dem Zusatz, von bezahlbarem Dauerwohnraum. Dies ist eines unserer obersten Ziele. Das Ziel hat sich eigentlich jede politische Gruppierung der Insel auf die Agenda geschrieben. Warum lehnt die Sylter Wählergemeinschaft den Raumordnerischen Vertrag aktuell ab ??? Zum einen liegt es daran, dass wir viel Zeit und Arbeit in das Wohnungsmarktkonzept und das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) gesteckt haben und mit dem WEK eine Grundlage für eine interkommunale Vereinbarung auf der Insel geschaffen wurde. Es war uns stets klar, dass es sich bei dem WEK um einen dynamischen Prozess handelt und dieses WEK der ständigen modifizierung und Anpassung, sowie Abstimmung bedarf.
Stellungnahme zur Live Übertragung
Als Antragsteller zur Videoübertragung von Gemeindevertretersitzungen, wollen wir ; die Sylter Wählergemeinschaft - auf diesem Wege unsere Verwunderung kundtun. Es gehört für uns zu einer transparenten Entscheidungsfindung dazu, dass sich die Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann, wie sich die von ihr gewählten Vertreter, bei wichtigen Entscheidungen positionieren. Die Ablehnung unseres Antrages aufgrund von Persönlichkeitsrechten kann die Sylter Wählergemeinschaft nicht nachvollziehen. Die Bürger*innen haben einen Anspruch darauf, möglichst einfach und unkompliziert verfolgen zu können, wie die gewählten Kommunalpolitiker*innen im Parlament agieren. An Personen in öffentlichen Ämtern, in öffentlichen Sitzungen, sind hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte unseres Erachtens andere Maßstäbe anzusetzen bzw. sollten die Vertreter*innen sich selbst setzen, als normale Bürger*innen. In "normalen" Zeiten kann man stets auf die Öffentlichkeit der Sitzungen verweisen. Aber in dieser besonderen Zeit, muss man doch den Einwohner*innen die Möglichkeit eröffnen, ohne Gefahr die Diskussionen zu verfolgen. Das sich deutlich mehr als 1/3 der Gemeindevertreter, gegen eine Übertragung der Gemeindevertretersitzungen während der Zeit der Pandemie ausgesprochen haben, finden wir besorgniserregend.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Gemeindevertretersitzungen im Internet
Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Dezember 2020
Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, lieber Peter;
für die Gemeindevertretersitzung am 17.12.2020 bitten wir um Aufnahme des folgenden Antrages in die Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Gemeindevertretersitzungen im Internet, solange die durch die Corona Pandemie bedingten Einschränkungen für Besucher gelten.
Begründung: Vielen Bürger*innen ist es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, an den öffentlichen Sitzungen unserer Gemeindevertretung und den Sitzungen der Fachausschüsse sowie der Ortsbeiräte teilzunehmen. Insbesondere angesichts der Corona-Pandemie ist es sogar dringend geboten, dass möglichst wenige Bürger*innen bei den Sitzungen persönlich anwesend sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Virus zu minimieren. Trotzdem soll den Bürger*innen das Mitverfolgen der Arbeit der demokratischen Gremien durch Livestreams ermöglicht werden. Gerade in der Kommunalpolitik ist die Nähe zu den Bürger*innen gewünscht und die Nachvollziehbarkeit der politischen Arbeit ein hohes Ziel. Durch die Übertragung der Sitzungen im Internet wird Transparenz geschaffen; im Idealfall wird das Interesse am politischen Geschehen belebt. Über ein entsprechendes Datenschutzkonzept wird die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, inklusive Mitgliedern der Verwaltung gesichert. Gerade auch für Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist, sind derartige Verfahren geeignet, ihr Recht auf Information und Teilhabe an demokratischen Prozessen verstärkt wahrnehmen zu können. Insbesondere ist die Barrierefreiheit des Sitzungssaales im Rathaus nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen für die Sylter Wählergemeinschaft
Mario Pennino (Fraktionsvorsitzender)