Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Sylt
Die SWG Fraktion stellte in der Gemeindevertretersitzung vom 15.08.2019 folgenden Antrag:
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer neuen Satzung für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Sylt.
Begründung:
Die ehemalige Sollregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen, wurde vor mehr als einem
Jahr in Schleswig-Holstein in eine Kannregelung umgewandelt. Wer kennt nicht die Härtefälle aus den Medien, wo Einzelne aufgrund großer Grundstücke bzw. langer Straßenfronten oder sogar mehrfacher Straßenfronten, hohe 5-stellige in Extremfällen sogar 6-stellige Ausbaubeiträge zahlen mussten. Aus Sicht der Sylter Wählergemeinschaft schlummern in unserer Beitragssatzung zu viele Ungerechtigkeiten. Für unsere Gemeinde wollen wir folgendes Beispiel nennen, welches häufiger zu beobachten ist: Ein Grundstückseigentümer verkauft sein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus an einen Bauträger und dieser errichtet auf dem Grundstück ein Reihenhaus mit 4 Wohneinheiten. Aus dem Einen Eigentümer mit seinen vllt. 2 PKW sind jetzt auf dem Grundstück 4 Eigentümer mit vllt. 8 PKW geworden. Die Anliegerstraße wird um ein vielfaches mehr belastet, aber der Ausbaubeitrag für das Grundstück bleibt gleich.
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Antrag zur Bezuschussung des Meerkabaretts
Die SWG-Fragktion beantragt den vom Schul- , Jugend- , Kultur- und Sportausschuss am 19.09.2018 unter Punkt 8 gefassten Beschluss aufzuheben. Gleichzeitig eine Weisung an die ISTS GmbH zu beschließen, damit die Veranstaltungsreihe des Meerkabaretts in den folgenden 3 Jahren (2019 – 2021) mit einer maximalen Defizitabdeckung in Höhe von bis zu 100.000 € (vorbehaltlich der Vorlage der Jahresrechnung für das Jahr 2018) zu bezuschussen, sodass jährlich 33.333 € zur Verfügung stehen. Sollte der jährliche Betrag nicht ausgeschöpft werden, soll der jährliche Betrag des Folgejahres um diesen Überschuss aufgestockt werden.
Begründung:
Nach Auffassung der Sylter Wählergemeinschaf handelt es sich bei den Veranstaltungen der Meerkabarett Sylt GmbH & Co. KG um ein überwiegend touristisches Angebot. Aus diesem Grunde ist die Kostenübernahme bzw. der bewilligte Zuschuss über die ISTS GmbH darzustellen. Die Sylter Wählergemeinschaft erhofft sich durch die engere Zusammenarbeit von der Meerkabarett Sylt GmbH & Co. KG und der ISTS GmbH einen positiven fekt und ggfs. eine bessere Wirtschaftlichkeit. Weitere Begründung kann ggfs. In der Sitzung mündlich vorgetragen werden.
gez.
Mario Pennino
Fraktionsvorsitzender SWG
Antrag über die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Sylt
Die SWG-Fraktion beantragt die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Sylt, von der derzeit laufenden Kameralistik auf die Doppelte Buchhaltung, beginnend mit dem 01.01.2022.
Begründung:
Seit 2007 hat die Anzahl der Kommunen in unserem Land, die ihre Haushaltswirtschaft freiwillig nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, kontinuierlich zugenommen. Heute bucht die Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein doppisch: So haben zum Jahr 2017 zwei Drittel aller Kommunen ihr Haushaltsrecht von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt, darunter sämtliche Kreise und kreisfreien Städte sowie 16 der 172 kreisangehörigen Städte, die der Aufsicht des Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integrati on des Landes Schleswig-Holstein (MILi) unterstehen. Das kommunale doppische Haushaltsrecht orientiert sich an dem in der privaten Wirtschaft vorherrschendenRechnungswesen der doppelten Buchführung. Die schleswig holsteinische kommunale Doppik basiert im Wesentlichen auf den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik bestehen in der Abbildung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz sowie in der Darstellung eines realitätsnahen Ressourcenverbrauchs. Aus dem doppischen Rechnungswesen kann durch periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen der wirtschaftliche Erfolg abgeleitet werden.
gez.
Mario Pennino
Fraktionsvorsitzender SWG
Antrag über die Überplanung des bisher nicht mit B Plänen versehenen - Innenstadtbereich
Die SWG-Fraktion stellt den Antrag, den nachfolgenden Punkt in die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 17.01.2019 aufzunehmen.
Beratung und Beschlussfassungüber die Überplanung des, bisher nicht mit B Plänen versehenen - Innenstadtbereich; Rahmenplan
Begründung:
Für den gesamten Innenstadtbereich in seinen Nord -Südgrenzen zwischen Strandstrasse und Bötticherstrasse und in seinen Ost-West-Grenzen beginnend mit dem Bahnhofsvorplatz bis zum Strand bzw. bis zur Andreas-Dirks-Str assegibt es keine Bebauungspläne geschweige denn einen Rahmenplan.
Alle Bauanträge werden also nach§ 34 BauGB behandelt. Jedes Bauvorhaben muss nur danach beurteilt werden, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Weiter an der „Kosten-Uhr“ gedreht - Sylter Wählergemeinschaft lehnt CDU-Vorstoß in Sachen Halle 28 ab
„So ein Projekt kann man nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet“
Westerland In einer Stellungnahme äußert sich die Sylter Wählergemeinschaft (SWG) zu dem Vorstoß der Sylter CDU in Sachen Halle 28 auf dem ehemaligen Marinefliegerhorst – wir berichteten in unserer Freitagsausgabe. Die Überschrift lautet „CDU legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor“ – spannend, aber leider wird kein Konzept vorgelegt, sondern lediglich, wie zu erwarten war, mehr Geld eingefordert. Die Halle 28 hat die Gemeinde Sylt bereits viel Zeit und Geld gekostet. Es werden Mittel und Ressourcen gebunden und investiert, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht werden. Wir können die „Kosten-Uhr“ im Zusammenhang mit der Halle 28 jetzt weiterdrehen und sind, falls der CDU-Antrag eine Zustimmung findet, bei deutlich über einer Million Euro.
Es muss wieder besser werden
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Sylter Wählergemeinschaft (SWG) wurde Ursula Lunk-Lorek nach 2016 erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden gewählt. Im Interview mit Sylter Rundschau-Redakteur Pierre Boom zieht die 67-Jährige eine Bilanz des zurückliegenden Wahlkampfjahres und blickt nach vorne auf neue Herausforderungen für die Wählergemeinschaft.
Frau Lunk-Lorek, welches waren die Schwerpunkte Ihrer Rede auf der SWG Mitgliederversammlung? Am Anfang meines Berichts stand selbstverständlich das Gedenken an meinen Vorgänger, unseren ehemaligen Vorsitzenden Franz Beilmann, der am 2. August im Alter von 80 Jahren verstorben ist. Wir haben dann auch viel gesprochen über Franz – wie gut er uns unterstützt und begleitet hat die ganzen Jahre von der UBW, den Unabhängigen Bürgern Westerlands, an. Wie sehr er für uns gekämpft hat und wie ehrlich und gradlinig er gewesen ist. Das vergangene Jahr war natürlich geprägt von der Benennung unserer Kandidaten für die Kommunalwahl. Dabei ist stets auch die gesamte SWG-Fraktion eingebunden gewesen, damit alle immer auf dem gleichen Stand kamen und sich sowohl hinsichtlich der Personen, aber ebenso hinsichtlich der Wahlkampfthemen einbringen konnten. Dennoch musste die SWG bei der Kommunalwahl am 6. Mai ihr schlechtestes Wahlergebnis seit Bestehen hinnehmen. 6,7 Prozent Verluste gegenüber 2013, mit 13,8 Prozent nur noch knapp vor der SPD und den Grünen ...