Stellungnahme ROV (Dauerwohnraum)

Die Sylter Wählergemeinschaft unterstützt die Schaffung und Sicherung von Dauerwohnraum und zwar noch ausdrücklich mit dem Zusatz, von bezahlbarem Dauerwohnraum. Dies ist eines unserer obersten Ziele. Das Ziel hat sich eigentlich jede politische Gruppierung der Insel auf die Agenda geschrieben. Warum lehnt die Sylter Wählergemeinschaft den Raumordnerischen Vertrag aktuell ab ??? Zum einen liegt es daran, dass wir viel Zeit und Arbeit in das Wohnungsmarktkonzept und das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) gesteckt haben und mit dem WEK eine Grundlage für eine interkommunale Vereinbarung auf der Insel geschaffen wurde. Es war uns stets klar, dass es sich bei dem WEK um einen dynamischen Prozess handelt und dieses WEK der ständigen modifizierung und Anpassung, sowie Abstimmung bedarf.

Das WEK wurde nach unserer Kenntnis in jeder Gemeindevertretung der Insel verabschiedet und befürwortet. Aber ! was jeweils ausgeklammert wurde , und dies war eigentlich ein , wenn nicht sogar der elementarste Punkt, -die Sicherung des Dauerwohnraumes. In der Gemeinde Sylt war es jedem klar, dass es hier noch dringend einer Konkretisierung und auch einer Beschlussfassung bedarf. Hier müssen alle politischen Vertreter beschämt auf den Boden schauen, denn unsere Inselverwaltung hat mehrmals zu Abstimmungsgesprächen eingeladen und eindringlich darauf hingewiesen, dass der Kreis und das Land hier noch einen Beschluss von der Insel erwarten. Das Inselbauamt hat in diesem Zusammenhang diverse Vorschläge erstellt. Doch leider konnte die Politik hier keine Einigkeit erzielen. Und jetzt der Raumordnerische Vertrag. Der erste Knackpunkt aus Sicht der Sylter Wählergemeinschaft und zwar bereits ein wesentlicher, liegt in §1 , hier heißt es: Eine Umnutzung zu Zweit- oder Ferienwohnungen ist zu vermeiden. Wie dann auch Herr Hundertmark (Pressesprecher des Ministeriums für Inneres) im Interview mit der Sylter Rundschau am 20.10.2020 betonte: "Mit der Unterzeichnung des ROV verpflichten sich die vier Gemeinden dazu, zu überprüfen, in welchen Bestandsgebieten noch ein nennenswerter Anteil von Dauerwohnraum vorliegt, um diesen zu sichern und dem permanenten Umwandlungsprozess in Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen einen Riegel vorzuschieben." - Dies bedeutet also, dass die jetzigen "Dauerwohner" im Falle eines Verkaufs ihrer Immobilie nur noch einen eingeschränkten Interessentkreis haben werden. Denn nur diejenigen, die auch weiterhin das Objekt zu Dauerwohnzwecken nutzen! Damit wird ein Großteil der Objekte für den freien Verkauf vom Markt genommen. Heißt auf der anderen Seite, die Objekte die am freien Markt bleiben, erleben einen überproportionalen Wertzuwachs. Glückwunsch den Zweitwohnungsbesitzern in den Amtsgemeinden. Dies ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Wir finden so etwas Bedarf doch erstmal einer grundlegenden Diskussion und Meinungsbildung. Dies ist für uns sogar ein so großer Einschnitt in das Eigentumsrecht, dass unseres Erachtens der Souverän im Zuge einer Wahl darüber entscheiden sollte. Hier muss man sich klar positionieren und damit zur Wahl antreten. Die Sylter Wählergemeinschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst und wird sich konsequent für die Schaffung und Sicherung von Dauerwohnraum einsetzen. Wir sind in der Pflicht zu liefern, doch werden wir uns nichts innerhalb von ein paar Monaten (in Zeiten einer Pademie) vom Land überstülpen lassen. Die Amtsgemeinden haben ihren Weg eingeschlagen, ob wir zu dem gleichen Ergebnis kommen muss die politische Diskussion ergeben. Wunsch der SWG ist und bleibt es, dass wir uns den Aufgaben und Problemen gemeinsam stellen.