Stellungnahme zur Live Übertragung

Als Antragsteller zur Videoübertragung von Gemeindevertretersitzungen, wollen wir ; die Sylter Wählergemeinschaft - auf diesem Wege unsere Verwunderung kundtun. Es gehört für uns zu einer transparenten Entscheidungsfindung dazu, dass sich die Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann, wie sich die von ihr gewählten Vertreter, bei wichtigen Entscheidungen positionieren. Die Ablehnung unseres Antrages aufgrund von Persönlichkeitsrechten kann die Sylter Wählergemeinschaft nicht nachvollziehen. Die Bürger*innen haben einen Anspruch darauf, möglichst einfach und unkompliziert verfolgen zu können, wie die gewählten Kommunalpolitiker*innen im Parlament agieren. An Personen in öffentlichen Ämtern, in öffentlichen Sitzungen, sind hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte unseres Erachtens andere Maßstäbe anzusetzen bzw. sollten die Vertreter*innen sich selbst setzen, als normale Bürger*innen. In "normalen" Zeiten kann man stets auf die Öffentlichkeit der Sitzungen verweisen. Aber in dieser besonderen Zeit, muss man doch den Einwohner*innen die Möglichkeit eröffnen, ohne Gefahr die Diskussionen zu verfolgen. Das sich deutlich mehr als 1/3 der Gemeindevertreter, gegen eine Übertragung der Gemeindevertretersitzungen während der Zeit der Pandemie ausgesprochen haben, finden wir besorgniserregend.