Antrag auf Beschlussfassung des Bauausschusses am 13. März 2023 und der Gemeindevertretung am 16. März 2023 zum Beherbergungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept oder sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 (6)  Nr. 11 BauGB

Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung mögen beschließen:

Es wird als städtebauliches Entwicklungskonzept oder sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB folgendes beschlossen:

  1. Das Beherbergungskonzept wird beschlossen.
  1. Im Rahmen des Beherbergungskonzeptes und deren Umsetzung in die Bebeauungspläne ist der Erhalt gewachsenener Strukturen in den Festsetzungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Feriennutzung von Wohneinheiten vor der Einführung der Begriffsdifferen­ zierung zwischen Wohnung, Ferienwohnung, Dauerwohnung welche als "Wohnung", "Einlie­ gerwohnung" us genehmigt wurden, da es die Begriffsdifferenzierung zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung nicht gab.
  1. Soweit die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten sind, soll eine Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken durch die jeweiligen Bebauungspläne ermöglicht
  1. Es ist zu vermeiden, dass durch den Wegfall von Ferienwohnungen Zweitwohnungen entste­ hen. Es ist zu prüfen, ob dmch planerische oder sonstige Instrumente illegale Ferienwohnun­ gen, die nicht mittels Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen legalisie1t werden können für das Dauerwohnen gesichert werden kön Wirksame Instrumente sind konse­ quent anzuwenden.
  1. Das Maß der baulichen Nutzung gemäß der in der Vergangenheit e1teilten Baugenehmigung bleibt bei entsprechender Nutzungsänderung/Legalisierung zum Schutze der Klein- und Kleinstvermieter bestehen.
  1. Eine Umsetzung des Beherbergungskonzeptes unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte sowie der Umsetzungstrategie für das Beherberungskonzept ist durch Fachleute der Verwaltung (Gemeinde- und Kreisverwaltung) nebst Vorsitzendem des Bauausschusses unddessen Stellvertretern für die Beratung und Beschlussfassung des Bauausschusses vorzuberei­

Sylt, den 9. März 2023

Anlage  Umsetzungsstrategie BHK (PDF ca. 160KB)

Anlage  BHK Endbericht (PDF ca. 2,5MB)