Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Sylt
Die SWG Fraktion stellte in der Gemeindevertretersitzung vom 15.08.2019 folgenden Antrag:
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer neuen Satzung für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Sylt.
Begründung:
Die ehemalige Sollregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen, wurde vor mehr als einem
Jahr in Schleswig-Holstein in eine Kannregelung umgewandelt. Wer kennt nicht die Härtefälle aus den Medien, wo Einzelne aufgrund großer Grundstücke bzw. langer Straßenfronten oder sogar mehrfacher Straßenfronten, hohe 5-stellige in Extremfällen sogar 6-stellige Ausbaubeiträge zahlen mussten. Aus Sicht der Sylter Wählergemeinschaft schlummern in unserer Beitragssatzung zu viele Ungerechtigkeiten. Für unsere Gemeinde wollen wir folgendes Beispiel nennen, welches häufiger zu beobachten ist: Ein Grundstückseigentümer verkauft sein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus an einen Bauträger und dieser errichtet auf dem Grundstück ein Reihenhaus mit 4 Wohneinheiten. Aus dem Einen Eigentümer mit seinen vllt. 2 PKW sind jetzt auf dem Grundstück 4 Eigentümer mit vllt. 8 PKW geworden. Die Anliegerstraße wird um ein vielfaches mehr belastet, aber der Ausbaubeitrag für das Grundstück bleibt gleich.