Antrag über die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Sylt
Die SWG-Fraktion beantragt die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Sylt, von der derzeit laufenden Kameralistik auf die Doppelte Buchhaltung, beginnend mit dem 01.01.2022.
Begründung:
Seit 2007 hat die Anzahl der Kommunen in unserem Land, die ihre Haushaltswirtschaft freiwillig nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, kontinuierlich zugenommen. Heute bucht die Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein doppisch: So haben zum Jahr 2017 zwei Drittel aller Kommunen ihr Haushaltsrecht von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt, darunter sämtliche Kreise und kreisfreien Städte sowie 16 der 172 kreisangehörigen Städte, die der Aufsicht des Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integrati on des Landes Schleswig-Holstein (MILi) unterstehen. Das kommunale doppische Haushaltsrecht orientiert sich an dem in der privaten Wirtschaft vorherrschendenRechnungswesen der doppelten Buchführung. Die schleswig holsteinische kommunale Doppik basiert im Wesentlichen auf den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik bestehen in der Abbildung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz sowie in der Darstellung eines realitätsnahen Ressourcenverbrauchs. Aus dem doppischen Rechnungswesen kann durch periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen der wirtschaftliche Erfolg abgeleitet werden.
gez.
Mario Pennino
Fraktionsvorsitzender SWG